Prien - Nicht nur junge Fahrschüler haben mitunter ihre liebe Mühe mit der Vielzahl an Verkehrsregeln auf deutschen Straßen, die es zu beachten gilt.
Auch ältere Autofahrer, deren Führerscheinprüfung schon Jahrzehnte zurückliegt, sind manchmal unsicher, ob sie an dem haltenden Bus mit der Warnblinkanlage vorbeifahren dürfen oder dem Fußgänger an der Kreuzung Vorrang lassen müssen. Aufklärung gab es bei zwei Infonachmittagen im Rahmen des Seniorenprogramms.
Weil der erste Termin in seiner Fahrschule hoffnungslos überbucht war, gab Fahrlehrer Mandi Issle dieser Tage auch einer Seniorengruppe Nachhilfe in Sachen Verkehrsrecht. Entstanden war die Idee vergangenes Jahr, als eine Mitorganisatorin des gemeindlichen Angebots für die Generation über 50 nach einer mehrmonatigen, gesundheitsbedingten Fahrpause zur Auffrischung eine Stunde nahm und an einem Kreisel gleich durchgefallen wäre. Sie hatte den gepflasterten Bereich im Innern des Kreisverkehrs überfahren.
Ähnlich verhält es sich, wenn jemand mit dem Auto auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße rechts um die Kurve fahren will. Radler, die geradeaus weiterfahren wollen, muss er ebenso Vorfahrt lassen und warten wie Fußgängern, die geradeaus die Fahrbahn überqueren wollen.
Breiten Raum nahmen in der Fahrschule auch Busse mit eingeschalteter Warnblinkanlage an Haltestellen ein - egal, ob in einer Busbucht oder am Fahrbahnrand. Autofahrer dürfen dann nur im Schritttempo, also mit vier bis sieben km/h, an dem Bus vorbei - und zwar in beiden Fahrtrichtungen und nicht nur innerorts, sondern auch auf freier Strecke. Überholverbot gilt in beiden Fahrtrichtungen von dem Moment an, wenn der Busfahrer bei der Anfahrt der Haltestelle die Warnblinkanlage einschaltet.
Dass Warndreieck und voller Verbandskasten ins Auto gehören, wussten natürlich alle Senioren. Schwieriger war Issles Frage nach der Warnweste. Die ist in Deutschland noch nicht Pflicht, wohingegen derjenige, der ins nahe Ausland reist, für sich und jeden Mitfahrer Westen mitführen muss, die im Pannenfall aus dem Fahrzeug aussteigen.
Jahreszeitlich bedingt erläuterte der Fahrlehrer auch, dass verschneite Verkehrsschilder, die nicht lesbar sind, Ortskundige nicht vor Strafe schützen, Ortsunkundige im Zweifelsfall aber schon. In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass ein Priener oder Bernauer, der auf der Staatsstraße zwischen den beiden Orten über 80 km/h fährt und geblitzt wird, zahlen muss, ein Hamburger Urlauber aber nicht, wenn das Schild mit dem Tempolimit eingeschneit war.
Grundsätzlich wird rechtlich aber davon ausgegangen, dass zumindest drei Verkehrsschilder auch Ortsfremden klar sein müssen, wenn Schnee an ihnen haftet - denn sie sind allein von der Form her einmalig und daher unverwechselbar: das achteckige Stoppschild, "Vorfahrt achten", die einzige dreieckige Tafel mit einer Spitze, die nach unten zeigt, und das viereckige Vorfahrtsschild.
Issle forderte die Kenntnisse der Senioren zu den Vorfahrtsregeln auf heimischen Straßen mit teils sehr verzwickten Situationen an Kreuzungen, die er auf einen Fernsehbildschirm projizierte. Nicht nur einmal entwickelte sich eine lebhafte Diskussion darüber, wer denn nun Vorfahrt hat und wer warten muss. Das ging bis zu dem theoretischen Moment, wo sich vier motorisierte Verkehrsteilnehmer gleichzeitig von allen Seiten einer Kreuzung zweier gleichberechtigter Straßen nähern. Sie müssen sich per Hand- oder sonstiger Zeichen darüber verständigen, wer zuerst fährt.
Eine Vorfahrtsfrage ist in den heutigen theoretischen Führerscheinprüfungen fünf Punkte wert, zehn Fehlerpunkte sind höchstens erlaubt. Die Durchfallquote beim ersten Versuch liegt bundesweit im Schnitt bei einem Viertel.
Natürlich wollten die Senioren auch wissen, wie viele Fahrstunden (pro 45 Minuten 37 Euro) heutzutage nötig sind, um den Führerschein zu machen. Issle berichtete, dass ganz Talentierte mitunter mit 20 Stunden auskommen, es nach oben aber praktisch keine Grenzen gebe. Der unbedingte Wille, mit 18 Jahren sofort den Schein zu haben, sei heute bei weitem nicht mehr so ausgeprägt wie früher, berichtete der Fahrlehrer. Manche jungen Fahrschüler bräuchten bis zu zwei Jahre.
Losgelöst von der Statistik erzählte er von dem 63-Jährigen, der sich einen Lebenstraum erfüllen wollte: endlich Autofahren. Er ging in Erfüllung - nach 130 Fahrstunden.
db/Chiemgau-Zeitung
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